Unser Vertretungskonzept

Grundsätze für Regelungen bei Vertretungsunterricht gemäß der Vereinbarungen der Schulkonferenz vom 8.1.2009

 

Im plötzlichen Krankheitsfall einer Lehrkraft wird wie folgt verfahren:

 

Steht eine Lehrkraft zur Verfügung, vertritt sie die erkrankte Lehrerin oder den erkrankten Lehrer.

Falls keine Lehrkraft frei oder vorhanden ist, um Vertretungsunterricht zu erteilen, wird die Klasse von Kolleginnen oder Kollegen aufgeteilt; die Kinder bekommen entsprechendes zu bearbeitendes Unterrichtsmaterial mit. Listen mit der Aufteilung sind im Lehrerzimmer und in allen Klassen vorhanden.

 Noch am selben Tag erhalten die Kinder einen Vertretungsplan, der den Unterricht der Kernfächer sicherstellt.